Antikorruptionsrecht im Gesundheitswesen: Wo zulässige Kooperation endet und strafbarer Vorteil beginnt – mit Beispielen aus der ästhetischen Praxis.
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Seit Einführung der §§ 299a und 299b StGB sind Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen eigene Straftatbestände. Betroffen sind längst nicht nur offensichtliche Provisionsmodelle, sondern auch Konstellationen, die im Praxisalltag als selbstverständlich gelten: die kostenlose Geräteüberlassung durch einen Hersteller, das gesponserte Schulungsangebot, die Marketingkooperation mit einem Produktanbieter.
Dieser Kurs macht die Grenzen sichtbar, bevor sie überschritten werden. Behandelt werden die gesetzlichen Grundlagen und Straftatbestände, die rechtliche Bewertung von Produktempfehlungen und Zuweisungen, die gängigen Vergütungs-, Schulungs- und Sponsoringmodelle sowie der Aufbau tragfähiger Compliance-Strukturen. Jeder Punkt wird an praxisnahen Beispielen aus der ästhetischen Medizin durchgespielt.
Der Kurs richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Betreiber ästhetischer Praxen sowie an Kooperationspartner aus Industrie und Dienstleistung. Nach Abschluss können Sie bestehende Kooperationen selbst prüfen und neue Verträge von vornherein sauber aufsetzen.

Die Aging in Balance Akademie bündelt über 20 Jahre gelebte Erfahrung in der medizinischen Ästhetik — mit didaktisch durchdachten Kursen in der Qualität, die wir uns selbst als Behandler wünschen.
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Integrative Allgemeinmedizin Traunstein